Bei traddoc haben wir dieses neue Konzept der beglaubigten Übersetzung mit elektronischer Signatur eingeführt, so dass Sie Ihr Haus nicht mehr verlassen müssen. Die Möglichkeit, die beglaubigte Übersetzung unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort schnell und unkompliziert zu erhalten, ist ein großer Fortschritt und Vorteil für alle, die eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Vorteile der Verwendung elektronischer Signaturen
Auf diese Weise ist es möglich, die Kosten für Post- oder Kurierzustellungen, unnötige Fahrten der Kunden und unnütze Wartezeiten zu vermeiden. So kann beispielsweise ein Kunde, der seine Heiratsurkunde oder sein akademisches Zeugnis von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen muss, seine beglaubigte Übersetzung in Deutschland oder England erhalten, ohne sein Haus verlassen oder auf die Zusendung der Originalübersetzung warten zu müssen.
Digitale Signatur ja, digitale Signatur nein – das ist hier die Frage.
Bislang gab es in der Branche und bei vielen Kunden (Anwaltskanzleien, Unternehmen und Notaren) immer Zweifel an elektronisch signierten beglaubigten Übersetzungen. Übersetzer arbeiten schon seit langem telematisch und übermitteln Übersetzungen in digitalem Format, aber beglaubigte Übersetzungen waren immer noch ein unsicheres Feld, wenn es um den Einsatz neuer Technologien ging. Das Büro für Dolmetschen von Sprachen (OIL), die Einrichtung des Außenministeriums, die die Arbeit von vereidigten Übersetzern-Dolmetschern (TIJ) regelt, hatte es bisher vermieden, sich über die Möglichkeit der Verwendung elektronischer Signaturen bei vereidigten Übersetzungen zu äußern. Jetzt wurde nach der Erfahrung mit der COVID-19-Pandemie ein Schritt nach vorn getan, indem die Digitalisierung von beglaubigten Übersetzungen genehmigt wurde, um sie den Kunden auf telematischem Wege zu liefern und gleichzeitig die notwendige Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
So heißt es schließlich in der Mitteilung des Außenministeriums:
Als Antwort auf wiederholte Anfragen zur Gültigkeit und zum amtlichen Charakter von Übersetzungen, die von vereidigten Übersetzern-Dolmetschern angefertigt und mit elektronischen Geräten übermittelt und elektronisch unterzeichnet werden, wird hiermit Folgendes mitgeteilt:
Paragraph 10 des Verwaltungsverfahrensgesetzes 39/2015 vom 1. Oktober (LPACAP) enthält eine Liste der von den öffentlichen Verwaltungen akzeptierten Signatursysteme. Da Verwaltungen die Hauptadressaten der von den ITJ übersetzten Dokumente sind, ist es zulässig, dass diese mit einem der im oben genannten Paragraphen aufgeführten Systeme elektronisch signiert werden.
Dies entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der in der Verordnung AEC/2125/2014 vom 6. November 2014 festgelegten Anforderungen an die Prüfungen zur Erlangung des Titels eines vereidigten Übersetzers-Dolmetschers in Bezug auf Beglaubigung, Unterschrift, Stempel und Fotokopie des übersetzten Originals. Madrid, den 6. April 2020
Die Verwaltung überlässt es auch den einzelnen Institutionen, die Anforderungen für die Einreichung von Dokumenten festzulegen. So können sie verlangen, dass die beglaubigte Übersetzung nur auf Papier, auf Papier und im PDF-Format mit digitaler Signatur oder nur im PDF-Format mit digitaler Signatur vorgelegt wird. Es ist daher wichtig, bei der Empfangsstelle nachzufragen, ob sie digitale Signaturen bei beglaubigten Übersetzungen zulässt.
Das Wesentliche einer beglaubigten Übersetzung
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen mit elektronischen Signaturen sind im Wesentlichen die gleichen wie für herkömmliche beglaubigte Übersetzungen. Das bedeutet, dass der Ablauf derselbe ist wie bei einer normalen beglaubigten Übersetzung: übersetzen, die Beglaubigung mit der jeweils aktuellen Erklärung hinzufügen, elektronisch unterschreiben, stempeln und datieren. In diesem Fall entfällt der Schritt des Ausdruckens, was tatsächlich einer der größten Vorteile der elektronischen Signatur ist, da er Zeit spart und eine schnelle Bearbeitung gewährleistet.
Zur Erinnerung: die gegenwärtig geltende Erklärung lautet wie folgt:
„Herr/Frau ………(Vor- und Nachname), vereidigter Übersetzer/Dolmetscher für ……….(Sprache), ermächtigt vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit, beglaubigt hiermit, dass es sich bei dem Vorstehenden um eine wahrheitsgetreue und vollständige Übersetzung eines in …………(Ausgangssprache) verfassten Dokuments ins ………(Zielsprache) handelt.)
……………… (Ort), den ……………… (Datum)“
Unterschrift
Und der Stempel des vereidigten Übersetzers/Dolmetschers muss folgende Angaben enthalten:
(VOR- UND NACHNAMEN) Vereidigter Übersetzer/Dolmetscher für (SPRACHE) Nr. (NUMMER DES VEREIDIGTEN Ü/D) |
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