In manchen Fällen muss eine beglaubigte Übersetzung international durch eine „Haager Apostille“ legalisiert werden, ein besonderer Vermerk, der die Echtheit und Rechtswirksamkeit einer beglaubigten Übersetzung in allen Ländern des Haager Übereinkommens bescheinigt.
Ursprung der Haager Apostille
Der Ursprung der Haager Apostille geht auf das am 5. Oktober 1961 geschlossene Zwölfte Haager Übereinkommen über Internationales Privatrecht zurück.
Durch die Apostille erkennen alle Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens die Rechtswirksamkeit einer öffentlichen Urkunde an, die in einem anderen Unterzeichnerstaat desselben Übereinkommens ausgestellt wurde.
Dadurch wird das diplomatische und konsularische Legalisierungsverfahren vermieden und durch ein viel einfacheres Legalisierungsverfahren ersetzt: die Haager Apostille.
Was ist die Haager Apostille und wann wird sie benötigt?
Die Haager Apostille (oder einfach Apostille, auch auf Französisch: Apostille, „Vermerk“ oder „Anmerkung“) ist eine vereinfachte Methode der Legalisierung von Dokumenten zum Zweck der Überprüfung ihrer Echtheit im Bereich des internationalen Privatrechts. Sie besteht aus einem Blatt, das den Dokumenten hinzugefügt wird (auf der Rückseite oder auf einer zusätzlichen Seite) und das die zuständige Behörde auf einer Kopie der öffentlichen Urkunde abstempelt.
Nur öffentliche Urkunden müssen vor der Übersetzung apostilliert werden, um in einem anderen Land wirksam zu sein. Die beglaubigte Übersetzung ist der letzte Schritt, da auch die Apostille übersetzt werden muss.
In welchen Ländern ist die Haager Apostille gültig?
Die Länder, in denen die Apostille gültig ist, sind im Haager Übereinkommen aufgeführt, es sind also die Unterzeichnerstaaten.
Was ist, wenn mein Land nicht dem Haager Übereinkommen angehört? Urkunden, die in Ländern ausgestellt werden, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, müssen auf diplomatischem oder konsularischem Weg legalisiert werden.
Wo erhält man die Apostille in Spanien?
- Öffentliche Urkunden der Verwaltung, der Justiz und des Standesamts werden beim Oficina de Atención al Ciudadano (Bürgeramt), den Vertretungen des Justizministeriums (Gerencias Territoriales) und den Secretarías de los Tribunales Superiores de Justicia (Geschäftsstellen der Obersten Gerichtshöfe) apostilliert. Aber Achtung, bei vielen Verwaltungsurkunden ist eine vorherige Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
- Notarielle Urkunden oder private Dokumente mit notariell beglaubigten Unterschriften werden bei den Notarkammern apostilliert.
- Gerichtliche Dokumente der Audiencia Nacional und des Tribunal Supremo (Obersten Gerichtshofs) werden von den Urkundsbeamten der Geschäftsstellen dieser Gerichte apostilliert.
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